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ترجمه آلمانی متن قرآن به صورت صفحه به صفحه


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Da erhörte sie ihr Herr (und sprach): "Seht, Ich lasse kein Werk der Wirkenden unter euch verlorengehen, sei es von Mann oder Frau; die einen von euch sind von den anderen. Und diejenigen, die da auswanderten und aus ihren Häusern vertrieben wurden und auf Meinem Weg litten und kämpften und fielen wahrlich, tilgen will Ich ihre Missetaten, und wahrlich, führen will Ich sie in Gärten, durch die Bäche eilen, als Lohn von Allah." Und bei Allah ist die beste Belohnung. (195) Laß dich nicht trügen durch den Wandel der Ungläubigen in den Ländern. (196) Ein winziger Nießbrauch dann ist Gahannam ihre Herberge, und schlimm ist das Lager! (197) Wer jedoch seinen Herrn fürchtet denen werden Gärten zuteil sein, durcheilt von Bächen; ewig werden sie darin bleiben, eine Bewirtung von Allah und was bei Allah bereitsteht, ist für die Frommen besser. (198) Und wahrlich, unter den Leuten der Schrift gibt es solche, die an Allah glauben und an das, was zu euch hinabgesandt worden ist, und was hinabgesandt worden ist zu ihnen. Dabei sind sie demütig gegen Allah und verkaufen Seine Zeichen nicht gegen einen winzigen Preis. Jene haben ihren Lohn bei ihrem Herrn. Wahrlich, Allah ist schnell im Abrechnen. (199) O ihr, die ihr glaubt, übt Geduld und wetteifert in Geduld und seid standhaft und fürchtet Allah; vielleicht werdet ihr erfolgreich sein. (200)

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  • irsalam

    106

An-Nisaa

77

Juz 4

An-Nisaa

 

بسم الله الرحمن الرحيم

O ihr Menschen, fürchtet euren Herrn, Der euch erschaffen hat aus einem einzigen Wesen und aus ihm erschuf Er seine Gattin, und aus den beiden ließ Er viele Männer und Frauen entstehen. Und fürchtet Allah, in Dessen Namen ihr einander bittet, sowie (im Namen eurer) Blutsverwandtschaft. Wahrlich, Allah wacht über euch. (1) Und gebt den Waisen ihr Gut, und tauscht nicht (euer) Schlechtes mit (ihrem) Guten ein, und zehrt nicht ihr Gut zu dem eurigen hinzu; seht, das ist ein großes Verbrechen. (2) Und wenn ihr fürchtet, nicht gerecht gegen die Waisen zu sein, so heiratet, was euch an Frauen gut ansteht, zwei, drei oder vier; und wenn ihr fürchtet, nicht billig zu sein, (heiratet) eine oder was im Besitz eurer rechten (Hand ist). So könnt ihr am ehesten Ungerechtigkeit vermeiden. (3) Und gebt den Frauen ihre Brautgabe als Schenkung. Und wenn sie euch gern etwas davon erlassen, so könnt ihr dies unbedenklich zum Wohlsein verbrauchen. (4) Und gebt nicht den Schwachsinnigen euer Gut, das Allah euch zum Unterhalt gegeben hat. Versorgt sie davon und kleidet sie und sprecht zu ihnen mit freundlichen Worten. (5) Und prüft die Waisen, bis sie die Ehereife erreicht haben; und wenn ihr in ihnen Vernunft wahrnehmt, so händigt ihnen ihr Gut aus. Und zehrt nicht auf verschwenderisch und in Eile (in der Erwartung), daß sie nicht großjährig würden. Und wer (als Vormund) reich ist, der soll sich zurückhalten, und wer arm ist, der soll nach Billigkeit zehren. Und wenn ihr ihnen ihr Gut aushändigt, lasset dies vor ihnen bezeugen. Es genügt jedoch, daß Allah die Rechenschaft vornimmt. (6)

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Den Männern steht ein Teil von der Hinterlassenschaft ihrer Eltern und Verwandten zu, und ebenfalls den Frauen steht ein Teil von der Hinterlassenschaft ihrer Eltern und Verwandten zu. Sei es wenig oder viel. (Das gilt) als vorgeschriebener Anteil. (7) Und wenn bei der Teilung die Verwandten und die Waisen und die Armen anwesend sind, so schenkt ihnen etwas davon und sprecht freundliche Worte zu ihnen. (8) Und fürchten sollen sich diejenigen, die, wenn sie schwache Nachkommen hinterließen, für sie bangen würden; Allah sollen sie fürchten und geziemende Worte sprechen. (9) Wahrlich, diejenigen, die der Waisen Gut ungerecht aufzehren, die zehren (in Wirklichkeit) Feuer in ihre Bäuche auf und werden in einem Höllenfeuer brennen. (10) Allah schreibt euch hinsichtlich eurer Kinder vor: Auf eines männlichen Geschlechts kommt (bei der Erbteilung) gleichviel wie auf zwei weiblichen Geschlechts. Sind es aber (nur) Frauen, mehr als zwei, sollen sie zwei Drittel der Hinterlassenschaft erhalten. Ist es nur eine, soll sie die Hälfte haben. Und jedes Elternteil soll den sechsten Teil der Hinterlassenschaft erhalten, wenn er (der Verstorbene) Kinder hat; hat er jedoch keine Kinder, und seine Eltern beerben ihn, steht seiner Mutter der dritte Teil zu. Und wenn er Brüder hat, soll seine Mutter den sechsten Teil, nach Bezahlung eines etwa gemachten Vermächtnisses oder einer Schuld, erhalten. Eure Eltern und eure Kinder ihr wisset nicht, wer von beiden euch an Nutzen naher steht. (Dies ist) ein Gebot von Allah; wahrlich, Allah ist Allwissend, Allweise. (11)

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Und ihr bekommt die Hälfte von dem, was eure Frauen hinterlassen, falls sie keine Kinder haben; haben sie aber Kinder, dann erhaltet ihr ein Viertel von ihrer Erbschaft, nach allen etwa von ihnen gemachten Vermächtnissen oder Schulden. Und ihnen steht ein Viertel von eurer Erbschaft zu, falls ihr keine Kinder habt; habt ihr aber Kinder, dann erhalten sie ein Achtel von eurer Erbschaft, nach allen etwa von euch gemachten Vermächtnissen oder Schulden. Und wenn es sich um einen Mann handelt oder eine Frau, dessen Erbschaft geteilt werden soll, und der weder Eltern noch Kinder, aber einen Bruder oder eine Schwester hat, dann erhalten diese je ein Sechstel. Sind aber mehr (Geschwister) vorhanden, dann sollen sie sich ein Drittel teilen, nach allen etwa gemachten Vermächtnissen oder Schulden, ohne Beeinträchtigung (dies ist) eine Vorschrift von Allah, und Allah ist Allwissend, Milde. (12) Dies sind die Schranken Allahs; und den, der Allah und Seinem Gesandten gehorcht, führt Er in Gärten ein, durch die Bäche fließen; darin sollen sie ewig weilen; und das ist die große Glückseligkeit. (13) Und wer Allah und Seinem Gesandten den Gehorsam versagt und Seine Schranken übertritt, den führt Er ins Feuer; darin muß er ewig bleiben; und ihm wird eine schmähliche Strafe zuteil. (14)

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Und wenn einige eurer Frauen eine Hurerei begehen, dann ruft vier von euch als Zeugen gegen sie auf; bezeugen sie es, dann schließt sie in die Häuser ein, bis der Tod sie ereilt oder Allah ihnen einen Ausweg gibt. (15) Und wenn zwei von euch (Männern) es begehen, dann fügt ihnen Übel zu. Wenn sie (aber) umkehren und sich bessern, dann lasset ab von ihnen; denn Allah ist Gnädig und Barmherzig. (16) Nur diejenigen haben bei Allah Vergebung zu erwarten, die in Unwissenheit Böses tun und hierauf beizeiten umkehren. Diesen wendet Sich Allah wieder gnädig zu; und Allah weiß Bescheid und ist Allweise. (17) Diejenigen aber haben keine Vergebung zu erwarten, die schlechte Taten begehen, und die erst, wenn sie zum Sterben kommen, sagen: "Jetzt kehre ich um." Auch diejenigen nicht, die als Ungläubige sterben. Für sie haben Wir eine schmerzhafte Strafe bereitet. (18) O ihr, die ihr glaubt, euch ist nicht erlaubt, Frauen gegen ihren Willen zu beerben. Und hindert sie nicht (an der Verheiratung mit einem anderen), um einen Teil von dem zu nehmen, was ihr ihnen (als Brautgabe) gabt, es sei denn, sie hätten offenkundig Hurerei begangen. Verkehrt in Billigkeit mit ihnen; und wenn ihr Abscheu gegen sie empfindet, empfindet ihr vielleicht Abscheu gegen etwas, in das Allah reiches Gut gelegt hat. (19)

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Und wenn ihr eine Gattin gegen eine andere eintauschen wollt und ihr habt der einen ein Talent (als Brautgabe) gegeben, so nehmt nichts von ihm fort. Wollt ihr es etwa in Verleumdung und offenbarer Sünde fortnehmen? (20) Und wie könntet ihr es fortnehmen, wo ihr einander bereits beiwohntet, und sie mit euch einen festen Bund schlossen? (21) Und heiratet keine Frauen, die eure Väter geheiratet hatten, es sei denn, es geschah bereits zuvor. Wahrlich, es ist eine Schande und ein Abscheu und ein übler Weg. (22) erboten sind euch (zur Heirat) eure Mütter, eure Töchter, eure Schwestern, eure Vaterschwestern und Mutterschwestern, eure Brudertöchter und Schwestertöchter, eure Nährmütter, die euch gestillt haben, und eure Milchschwestern und die Mütter eurer Frauen und eure Stieftöchter, die in eurem Schutze sind, von euren Frauen, mit denen ihr (die eheliche Beziehung) vollzogen habt. Habt ihr dies jedoch noch nicht mit ihnen vollzogen, so ist es keine Sünde. Ferner die Ehefrauen eurer Söhne aus eurer Abstammung, und ihr sollt nicht zwei Schwestern zusammen haben, es sei denn (es ist) bereits geschehen. Seht, Allah ist Allverzeihend und Barmherzig. (23)

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An-Nisaa

82

Juz 5

 

 

 

Und (verwehrt sind euch) verheiratete Frauen außer denen, die ihr von Rechts wegen besitzt. Dies ist Allahs Vorschrift für euch. Und erlaubt ist euch außer diesem, daß ihr mit eurem Geld Frauen begehrt, zur Ehe und nicht zur Hurerei. Und gebt denen, die ihr genossen habt, ihre Brautgabe. Dies ist eine Vorschrift; doch soll es keine Sünde sein, wenn ihr über die Vorschrift hinaus miteinander eine Übereinkunft trefft. Seht, Allah ist Allwissend und Allweise. (24) Und wer von euch nicht vermögend genug ist, um gläubige Frauen zu heiraten, der heirate von dem Besitz eurer rechten Hand unter euren gläubigen Mägden; und Allah kennt euren Glauben sehr wohl. Ihr seid einer vom anderen. Darum heiratet sie mit Erlaubnis ihrer Familien und gebt ihnen ihre Brautgabe nach Billigkeit, wenn sie keusch sind, weder Unzucht treiben noch insgeheim Liebhaber nehmen. Und wenn sie, nachdem sie verheiratet sind, der Unzucht schuldig werden, dann sollen sie die Hälfte der Strafe erleiden, die für freie Frauen vorgeschrieben ist. Diese (Erleichterung) ist für diejenigen von euch (vorgesehen), die fürchten, in Bedrängnis zu kommen. Daß ihr Geduld übt, ist besser für euch; und Allah ist Allverzeihend, Barmherzig. (25) Allah will euch die Wege derer klar machen, die vor euch waren, und euch dahin leiten und Sich in Gnade zu euch kehren. Und Allah ist Allwissend, Allweise. (26)

 

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Und Allah will Sich in Gnade zu euch kehren; und diejenigen aber, die den niederen Gelüsten folgen, wollen, daß ihr (vom rechten Weg) völlig abweicht. (27) Allah will eure Bürde erleichtern; denn der Mensch ist schwach erschaffen. (28) O Ihr Gläubigen! Bringt euch nicht untereinander in betrügerischer Weise um euer Vermögen! Anders ist es, wenn es sich um ein Geschäft handelt, das ihr in gegenseitigem Übereinkommen abschließt. Und tötet euch nicht (gegenseitig)! Allah verfährt barmherzig mit euch. (29) Wenn einer dies in Übertretung und in frevelhafter Weise tut, werden Wir ihn im Feuer brennen lassen, und das ist Allah ein leichtes. (30) Wenn ihr euch von den schwereren unter den euch verbotenen Dingen fernhaltet, dann werden Wir eure geringeren Übel von euch hinwegnehmen und euch an einen ehrenvollen Platz führen. (31) Und begehrt nicht das, womit Allah die einen von euch vor den anderen ausgezeichnet hat. Die Männer sollen ihren Anteil nach ihrem Verdienst erhalten, und die Frauen sollen ihren Anteil nach ihrem Verdienst erhalten. Und bittet Allah um Seine Huld. Wahrlich, Allah hat vollkommene Kenntnis von allen Dingen. (32) Und einem jeden haben Wir Erben bestimmt für das, was Eltern und Verwandte und jene, mit denen eure Eide einen Bund bekräftigten, hinterlassen haben. So gebt ihnen denn ihren Anteil. Seht, Allah ist von allem Zeuge. (33)

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Die Männer stehen den Frauen in Verantwortung vor, weil Allah die einen vor den anderen ausgezeichnet hat und weil sie von ihrem Vermögen hingeben. Darum sind tugendhafte Frauen die Gehorsamen und diejenigen, die (ihrer Gatten) Geheimnisse mit Allahs Hilfe wahren. Und jene, deren Widerspenstigkeit ihr befürchtet: ermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie! Wenn sie euch dann gehorchen, so sucht gegen sie keine Ausrede. Wahrlich, Allah ist Erhaben und Groß. (34) Und wenn ihr einen Bruch zwischen beiden befürchtet, dann sendet einen Schiedsrichter von seiner Familie und einen Schiedsrichter von ihrer Familie. Wollen sie sich aussöhnen, so wird Allah Frieden zwischen ihnen stiften. Wahrlich, Allah ist Allwissend, Allkundig. (35) Und dient Allah und setzt Ihm nichts zur Seite; und seid gut zu den Eltern und zu den Verwandten, den Waisen, den Armen, dem Nachbar, sei er verwandt oder aus der Fremde, dem Begleiter an der Seite, dem Sohn des Weges und zu dem (Sklaven), den ihr von Rechts wegen besitzt. Seht, Allah liebt nicht den Hochmütigen, den Prahler (36) die da geizig sind und den Leuten gebieten, geizig zu sein, und verbergen, was Allah ihnen in Seiner Huld gegeben hat; und den Ungläubigen haben Wir eine schändende Strafe bereitet. (37)

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(Ebenfalls) denjenigen, die da ihr Gut spenden, um von den Menschen gesehen zu werden, und nicht an Allah glauben und an den Jüngsten Tag; und wer den Satan zum Nächsten hat, der hat einen schlimmen Nächsten. (38) Was aber käme über sie, wenn sie an Allah glaubten und an den Jüngsten Tag und von dem spendeten, was Allah ihnen beschert hat? Und Allah weiß über sie Bescheid. (39) Wahrlich, Allah tut kein Unrecht; auch nicht vom Gewicht eines Stäubchens. Und ist da irgendeine gute Tat, so vervielfacht Er sie und gibt von Sich aus gewaltigen Lohn. (40) Und wie, wenn Wir aus jedem Volk einen Zeugen herbeibringen und dich als Zeugen gegen diese herbeibringen? (41) An jenem Tag werden diejenigen, welche ungläubig waren und dem Gesandten den Gehorsam versagten, wünschen, daß doch die Erde über ihnen geebnet werde, und sie werden kein Wort vor Allah verbergen können. (42) O ihr, die ihr glaubt, nahet nicht dem Gebet, wenn ihr betrunken seid, bis ihr versteht, was ihr sprecht, noch im Zustande der Unreinheit ausgenommen als Reisende unterwegs, bis ihr den Gusl vorgenommen habt. Und wenn ihr krank seid oder euch auf einer Reise befindet oder einer von euch von der Notdurft zurückkommt, oder wenn ihr die Frauen berührt habt und kein Wasser findet, dann sucht guten (reinen) Sand und reibt euch dann Gesicht und Hände ab. Wahrlich, Allah ist Allverzeihend, Allvergebend (43) Hast du nicht jene gesehen, denen ein Teil der Schrift gegeben wurde? Sie erkaufen Irrtum und wünschen, daß ihr auch vom Wege abirrt. (44)

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Und Allah kennt am besten eure Feinde, und Allah genügt als Beschützer, und Allah genügt als Helfer. (45) Es gibt welche unter den Juden, die Worte aus ihren Stellungen verdrehen und sagen: "Wir hören und wir gehorchen nicht", und "Höre, ohne gehört zu werden", und "Sei uns nachsichtig", indem sie mit ihren Zungen lügen und den Glauben lästern. Und hätten sie gesagt: "Wir hören und wir gehorchen", und "Höre", und "Schaue gnädig auf uns", wäre es besser für sie gewesen und aufrechter. Aber Allah hat sie zur Strafe für ihren Unglauben verflucht; darum glauben sie nur wenig. (46) O ihr, denen die Schrift gegeben wurde, glaubt an das, was Wir herabgesandt haben und welches das bestätigt, was euch schon vorliegt, bevor Wir manche Gesichter vernichten und sie auf ihre Rücken werfen oder sie verfluchen, wie Wir die Sabbatleute verfluchten. Und Allahs Befehl wird mit Sicherheit ausgeführt. (47) Wahrlich, Allah wird es nicht vergeben, daß Ihm Götter zur Seite gestellt werden; doch Er vergibt das, was geringer ist als dies, wem Er will. Und wer Allah Götter zur Seite stellt, der hat wahrhaftig eine gewaltige Sünde begangen. (48) Hast du nicht jene gesehen, die sich selber reinsprechen? Allah ist es aber, der reinspricht, wen Er will, und ihnen wird kein Fädchen Unrecht getan. (49) Schau, wie sie Lügen gegen Allah erdichten. Und das allein genügt als offenkundige Sünde. (50) Hast du nicht jene gesehen, denen ein Teil der Schrift gegeben wurde? Sie glauben an Zauberei und Götzen, und sie sagen von den Ungläubigen: "Sie sind in der Lehre besser geleitet als die Gläubigen." (51)

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Diese sind es, die Allah verflucht hat; und für den, den Allah verflucht, wirst du keinen Helfer finden. (52) Oder haben sie (etwa) Anteil an der Herrschaft? Dann würden sie den Menschen nicht einmal so viel wie die Rille eines Dattelkerns abgeben. (53) Oder beneiden sie die Menschen um das, was Allah ihnen aus Seiner Huld gegeben hat? Nun, Wir gaben wohl dem Haus Abrahams das Buch und die Weisheit, und Wir gaben ihnen ein mächtiges Reich. (54) Und einige von ihnen glaubten daran, andere aber wandten sich davon ab. Und Gahannam ist schlimm genug als ein Flammenfeuer. (55) Diejenigen, die nicht an Unsere Zeichen glauben, die werden Wir im Feuer brennen lassen: Sooft ihre Haut verbrannt ist, geben Wir ihnen eine andere Haut, damit sie die Strafe kosten. Wahrlich, Allah ist Allmächtig, Allweise. (56) Diejenigen aber, die glauben und gute Werke tun, wollen Wir in Gärten eingehen lassen, durch die Bäche fließen, darin werden sie ewig weilen; dort sollen sie reine Gattinnen haben, und Wir werden sie in einen wohltätigen Ort mit reichlich Schatten eingehen lassen. (57) Allah befiehlt euch, die anvertrauten Güter ihren Eigentümern zurückzugeben; und wenn ihr zwischen Menschen richtet, nach Gerechtigkeit zu richten. Wahrlich, billig ist, wozu Allah euch ermahnt. Allah ist Allhörend, Allsehend. (58) O ihr, die ihr glaubt, gehorcht Allah und gehorcht dem Gesandten und denen, die unter euch Befehlsgewalt besitzen. Und wenn ihr über etwas streitet, so bringt es vor Allah und den Gesandten, wenn ihr an Allah glaubt und an den Jüngsten Tag. Das ist das Beste und nimmt am ehesten einen guten Ausgang. (59)

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Hast du nicht jene gesehen, die behaupteten, an das zu glauben, was zu dir und was vor dir hinabgesandt worden ist? Sie wollen (nun) eine rechtswirksame Entscheidung beim Teufel suchen, wo ihnen doch befohlen worden ist, nicht daran zu glauben; und Satan will sie weit verwirren lassen. (60) Und wenn ihnen gesagt wird: "Kommt her zu dem, was Allah herabgesandt hat, und zu dem Gesandten", siehst du die Heuchler sich in Widerwillen von dir abwenden. (61) Aber wie, wenn ein Unheil sie trifft für die früheren Werke ihrer Hände, dann kommen sie zu dir und schwören bei Allah: "Wir wollten es ja nur gut machen und (zwischen ihnen) schlichten." (62) Diese sind es, von denen Allah wohl Bescheid weiß, was in ihren Herzen ist. So wende dich von ihnen ab und ermahne sie und sprich zu ihnen über sie selbst ein eindringliches Wort. (63) Und Wir haben keinen Gesandten geschickt, ohne daß ihm mit Allahs Erlaubnis gehorcht worden wäre. Und wären sie zu dir gekommen, nachdem sie sich gegen sich selber vergangen hatten, und hätten sie zu Allah um Verzeihung gefleht, und hätte der Gesandte für sie um Verzeihung gebeten, hätten sie gewiß Allah Allvergebend, Barmherzig gefunden. (64) Doch nein, bei deinem Herrn; sie sind nicht eher Gläubige, bis sie dich zum Richter über alles machen, was zwischen ihnen strittig ist, und dann in ihren Herzen keine Bedenken gegen deine Entscheidung finden und sich voller Ergebung fügen. (65)

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Und hätten Wir ihnen vorgeschrieben: "Tötet euch selbst oder verlaßt eure Häuser", so würden sie es nicht tun, ausgenommen einige wenige von ihnen; hätten sie aber das getan, wozu sie aufgefordert worden waren, so wäre es wahrlich besser für sie gewesen und stärkend (für ihren Glauben) (66) Dann würden Wir ihnen gewiß einen großen Lohn von Uns aus geben (67) Und Wir würden sie sicher auf den geraden Weg leiten. (68) Und wer Allah und dem Gesandten gehorcht, soll unter denen sein, denen Allah Seine Huld gewahrt, unter den Propheten, den Wahrhaftigen, den Zeugen und den Rechtschaffenen welch gute Gefährten! (69) Derart ist eine Gnade von Allah, und Allah genügt als Allwissender. (70) O ihr, die ihr glaubt, seid auf eurer Hut! Dann zieht entweder truppweise aus oder alle zusammen. (71) Unter euch ist wohl mancher, der zurückbleibt, und wenn euch ein Unglück trifft, sagt er: "Wahrlich, Allah ist gnädig zu mir gewesen, daß ich nicht bei ihnen zugegen war." (72) Wenn euch aber eine Huld von Allah beschieden ist, dann sagt er, als sei keine Freundschaft zwischen euch und ihm: "Wäre ich doch bei ihnen gewesen, dann hätte ich einen großen Erfolg errungen!" (73) Laßt also für Allahs Sache diejenigen kämpfen, die das irdische Leben um den Preis des jenseitigen Lebens verkaufen. Und wer für Allahs Sache kämpft, als dann getötet wird oder siegt, dem werden Wir einen gewaltigen Lohn geben. (74)

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Und warum wollt ihr nicht für Allahs Sache kämpfen und für die der Schwachen Männer, Frauen und Kinder, die sagen: "Unser Herr, führe uns heraus aus dieser Stadt, deren Bewohner Bedrücker sind, und gib uns von Dir einen Beschützer, und gib uns von Dir einen Helfer?" (75) Die da glauben, kämpfen für Allahs Sache, und die nicht glauben, kämpfen für die Sache des Teufels; darum kämpft gegen die Anhänger des Satans! Wahrlich, die List des Satans ist schwach. (76) Hast du nicht jene gesehen, zu denen man sagte: "Haltet eure Hände zurück, verrichtet das Gebet und entrichtet die Zakah." Doch wenn ihnen der Kampf verordnet wurde, da fürchtete ein Teil von ihnen die Menschen wie in Furcht vor Allah oder mit noch größerer Furcht; und sie sagten: "Unser Herr, warum hast Du uns den Kampf verordnet? Möchtest Du uns nicht noch eine Weile Aufschub gewähren?" Sprich: "Die Nutznießung dieser Welt ist gering, und das Jenseits wird für die Gottesfürchtigen besser sein; und kein Fädchen Unrecht sollt ihr erleiden." (77) Wo auch immer ihr seid, der Tod ereilt euch doch, und wäret ihr in hohen Burgen. Und wenn ihnen Gutes begegnet, sagen sie: "Das ist von Allah"; und wenn ihnen Schlimmes begegnet, sagen sie: "Das ist von dir." Sprich: "Alles ist von Allah." Warum verstehen denn diese Leute kaum etwas von dem, was ihnen gesagt wird? (78) Was dich an Gutem trifft, kommt von Allah, und was dich an Schlimmem trifft, kommt von dir selbst. Und Wir haben dich als einen Gesandten zu den Menschen entsandt. Und Allah genügt als Zeuge. (79)

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Wer dem Gesandten gehorcht, der hat Allah gehorcht; und wenn sich jemand abwendet, so haben Wir dich nicht zum Hüter über sie gesandt. (80) Und sie sagen: "Gehorsam"; doch wenn sie von dir weggehen, dann munkelt ein Teil von ihnen von etwas anderem, als von dem, was du sagst. Allah aber zeichnet auf, worüber sie munkeln. So wende dich von ihnen ab und vertraue auf Allah. Und Allah genügt als Sachwalter. (81) Sie machen sich keine Gedanken über den Quran. Wäre er von einem anderen als Allah, so würden sie darin gewiß viel Widerspruch finden. (82) Und wenn ihnen etwas zu Ohren kommt, das Sicherheit oder Furcht betrifft, machen sie es bekannt. Hätten sie es aber vor den Gesandten und vor jene gebracht, die unter ihnen die Befehlsgewalt besitzen, dann würden es sicherlich die unter ihnen, die es entschleiern könnten, wissen. Und wäre nicht Allahs Gnade über euch und Seine Barmherzigkeit, wäret ihr alle dem Satan gefolgt, bis auf wenige Ausnahmen. (83) Kämpfe darum für Allahs Sache du wirst für keinen verantwortlich gemacht außer für dich selbst und feuere die Gläubigen zum Kampf an. Vielleicht wird Allah die Gewalt derer, die ungläubig sind, aufhalten; und Allahs Gewalt ist viel größer und Er ist strenger im Strafen. (84) Wer eine gute Fürsprache einlegt, dem soll ein Anteil daran zukommen, und wer eine schlechte Fürsprache einlegt, bekommt, was ihr entspricht. Und Allah hat Macht über alle Dinge. (85) Und wenn ihr mit einem Gruß gegrüßt werdet, so grüßt mit einem schöneren wieder oder erwidert ihn. Wahrlich, Allah legt Rechenschaft über alle Dinge ab. (86)

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(Er ist) Allah; es ist kein Gott außer Ihm. Er wird euch versammeln am Tage der Auferstehung, über den es keinen Zweifel gibt. Und wer ist glaubwürdiger in der Aussage als Allah? (87) Was ist euch denn widerfahren, daß ihr in der Angelegenheit der Heuchler in zwei Parteien gespalten seid? Und Allah hat sie verstoßen wegen dem was sie begangen haben. Wollt ihr denn rechtleiten, wen Allah ins Verderben hat gehen lassen? Und für den, den Allah ins Verderben gehen läßt, findest du keinen Weg. (88) Sie wünschen, daß ihr ungläubig werdet, wie sie ungläubig sind, so daß ihr alle gleich werdet. Nehmt euch daher keine Beschützer von ihnen, solange sie nicht auf Allahs Weg wandern. Und wenn sie sich abwenden, dann ergreift sie und tötet sie, wo immer ihr sie auffindet; und nehmt euch keinen von ihnen zum Beschützer oder zum Helfer (89) mit Ausnahme derer, die zu Leuten gelangen, mit denen ihr ein Bündnis habt, und die zu euch kommen, weil ihre Herzen davor zurückschrecken, gegen euch oder gegen ihr eigenes Volk zu kämpfen. Und wenn Allah es gewollt hätte, hätte Er ihnen Macht über euch geben können; dann hätten sie sicherlich gegen euch gekämpft. Darum, wenn sie sich von euch fernhalten und nicht gegen euch kämpfen, sondern euch Frieden bieten; dann hat Allah euch keinen Grund gegen sie gegeben. (90) Ihr werdet andere finden, die vor euch und vor ihren Leuten Sicherheit haben wollen. Sooft sie wieder zur Feindseligkeit verleitet werden, stürzen sie kopfüber hinein. Wenn sie sich also weder von euch fernhalten noch euch Frieden bieten noch ihre Hände zügeln, dann ergreift sie und tötet sie, wo immer ihr sie auffindet. Denn gegen diese haben Wir euch volle Gewalt gegeben. (91)

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Keinem Gläubigen steht es zu, einen anderen Gläubigen zu töten, es sei denn aus Versehen. Und wer einen Gläubigen aus Versehen tötet: dann soll er einen gläubigen Sklaven befreien und Blutgeld an seine Erben zahlen, es sei denn, sie erlassen es aus Mildtätigkeit. War er (der Getötete) aber von einem Volk, das euer Feind ist, und ist der (der ihn getötet hat) gläubig: dann soll er einen gläubigen Sklaven befreien; war er aber von einem Volk, mit dem ihr ein Bündnis habt: dann soll er Blutgeld an seine Erben zahlen und einen gläubigen Sklaven befreien. Wer (das) nicht kann: dann (soll er) zwei Monate hintereinander fasten (dies ist) eine Vergebung von Allah. Und Allah ist Allwissend, Allweise. (92) Und wer einen Gläubigen vorsätzlich tötet, dessen Lohn ist Gahannam, worin er auf ewig bleibt. Allah wird ihm zürnen und ihn von Sich weisen und ihm eine schwere Strafe bereiten. (93) O ihr, die ihr glaubt, wenn ihr auszieht auf dem Weg Allahs, so stellt erst gehörig Nachforschungen an und sagt zu keinem, der euch den Friedensgruß bietet: "Du bist kein Gläubiger." Ihr trachtet nach den Gütern des irdischen Lebens, doch bei Allah ist des Guten Fülle. So waret ihr einst, dann aber hat Allah euch Seine Huld erwiesen; darum stellt erst gehörig Nachforschungen an. Seht, Allah ist eures Tuns wohl kundig. (94)

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Diejenigen unter den Gläubigen, die daheim bleiben ausgenommen die Gebrechlichen, und die, welche für Allahs Sache ihr Gut und Blut im Kampf einsetzen, sind nicht gleich. Allah hat die mit ihrem Gut und Blut Kämpfenden über die, die daheim bleiben, im Rang um eine Stufe erhöht. Jeden von beiden aber hat Allah Gutes verheißen; doch die Kämpfenden hat Allah vor den Daheimbleibenden durch großen Lohn ausgezeichnet (95) (mit) Rangstufen von Ihm und Vergebung und Barmherzigkeit; und Allah ist Allvergebend, Barmherzig. (96) Zu jenen, die Unrecht gegen sich selbst verübt haben, sagen die Engel, wenn sie sie abberufen: "In welchen Umständen habt ihr euch befunden?" Sie antworten: "Wir wurden als Schwache im Lande behandelt." Da sprechen jene: "War Allahs Erde nicht weit genug für euch, daß ihr darin hättet auswandern können?" Sie sind es, deren Herberge Gahannam sein wird, und schlimm ist das Ende! (97) Ausgenommen davon sind die unterdrückten Männer, Frauen und Kinder, die über keinerlei Möglichkeit verfügen und keinen Ausweg finden. (98) Diese sind es, denen Allah vergeben möge; denn Allah ist Allvergebend, Allverzeihend. (99) Und wer für die Sache Allahs auswandert, der wird auf Erden genug Stätten der Zuflucht und der Fülle finden. Und wer seine Wohnung verläßt und zu Allah und Seinem Gesandten auswandert und dabei vom Tode ereilt wird, für dessen Lohn sorgt Allah, und Allah ist Allverzeihend, Barmherzig. (100) Und wenn ihr durch das Land zieht, so ist es keine Sünde für euch, wenn ihr das Gebet verkürzt, wenn ihr fürchtet, die Ungläubigen könnten euch bedrängen. Wahrlich, die Ungläubigen sind eure offenkundigen Feinde. (101)

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Und wenn du unter ihnen bist und für sie das Gebet anführst, so soll ein Teil von ihnen (für das Gebet) bei dir stehen, doch sollen sie ihre Waffen tragen. Und wenn sie sich niederwerfen, so sollen sie hinter euch treten und eine andere Abteilung, die noch nicht gebetet hat, soll mit dir beten; doch sollen sie auf der Hut sein und ihre Waffen bei sich haben. Die Ungläubigen sähen es gerne, daß ihr eure Waffen und euer Gepäck außer acht ließet, so daß sie euch auf einmal überfallen könnten. Und es ist keine Sünde für euch, wenn ihr eure Waffen ablegt, falls ihr unter Regen leidet oder krank seid. Seid jedoch (immer) auf eurer Hut. Wahrlich, Allah hat für die Ungläubigen eine schmähliche Strafe bereitet. (102) Und wenn ihr das Gebet verrichtet habt, dann gedenket Allahs im Stehen, Sitzen und im Liegen. Und wenn ihr in Sicherheit seid, dann verrichtet das Gebet; wahrlich das Gebet zu bestimmten Zeiten ist für die Gläubigen eine Pflicht. (103) Und lasset nicht nach, die Schar (der Ungläubigen) aufzuspüren. Leidet ihr, so leiden sie gerade so, wie ihr leidet. Doch ihr erhoffet von Allah, was sie nicht erhoffen. Und Allah ist Allwissend, Allweise. (104) Wahrlich, zu dir haben Wir das Buch mit der Wahrheit niedergesandt, auf daß du zwischen den Menschen richten mögest, wie Allah es dir gezeigt hat. Sei also nicht ein Verfechter der Treulosen. (105)

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Und bitte Allah um Vergebung. Wahrlich, Allah ist Allverzeihend, Barmherzig. (106) Und setze dich nicht für diejenigen ein, die sich selbst betrügen. Wahrlich, Allah liebt nicht denjenigen, der ein Betrüger, ein Sünder ist. (107) Sie möchten sich vor den Menschen verbergen, doch vor Allah können sie sich nicht verborgen halten; und Er ist bei ihnen, wenn sie sich auf verwerfliche Intrigen vorbereiten. Und Allah ist ihres Tuns kundig. (108) Ihr habt euch also für sie in diesem irdischen Leben eingesetzt. Wer aber wird sich für sie vor Allah am Tage der Auferstehung einsetzen? Oder wer wird ihr Beschützer sein? (109) Und wer Böses tut oder sich gegen sich selbst vergeht und dann Allah um Vergebung bittet, der findet Allah Allvergebend, Barmherzig. (110) Und wer eine Sünde begeht, der begeht sie gegen sich selbst; und Allah ist Allwissend, Allweise. (111) Und wer einen Fehler oder eine Sünde begeht und sie dann einem Unschuldigen zur Last legt, der trägt eine Verleumdung und eine offenkundige Sünde. (112) Und wäre dir nicht Allahs Huld und Barmherzigkeit zuteil gewesen, so hätte eine Schar von ihnen beschlossen, dich irrezuführen. Doch zum Irrweg führen sie sich selbst; und dir können sie keinerlei Schaden zufügen, und Allah hat das Buch und die Weisheit auf dich herabgesandt und dich gelehrt, was du nicht wußtest, und Allahs Huld, die Er dich erwiesen hat, ist wahrlich großartig. (113)

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Nichts Gutes ist in vielen ihrer Besprechungen, es sei denn in solchen, die zur Mildtätigkeit oder zur Güte oder zum Friedenstiften unter den Menschen ermahnen. Und wer das im Trachten nach Allahs Wohlgefallen tut, dem werden Wir einen großen Lohn geben. (114) Wer sich aber mit dem Gesandten verfeindet, nachdem ihm der rechte Weg klar geworden ist, und einen anderen Weg befolgt als den der Gläubigen, den werden Wir verfolgen lassen, was er verfolgt, und werden ihn dann in Gahannam brennen lassen; und schlimm ist sein Ende. (115) Wahrlich, Allah wird es nicht vergeben, daß Ihm Götter zur Seite gestellt werden: doch Er vergibt, was geringer ist als dies, wem Er will. Und wer Allah Götter zur Seite stellt, der ist in der Tat weit irregegangen. (116) Wahrlich, sie rufen statt Seiner nur weibliche Wesen an; dabei rufen sie nur einen rebellischen Satan (117) den Allah verflucht hat und der dies erwiderte: "Ich werde von Deinen Dienern einen bestimmten Teil nehmen (118) und ich werde sie irreleiten und ihre Hoffnungen anregen und ihnen Befehle erteilen, dem Vieh die Ohren aufzuschlitzen, und ich werde ihnen befehlen, und sie werden Allahs Schöpfung verändern." Und wer sich Satan statt Allah zum Beschützer nimmt, der hat sicherlich einen offenkundigen Verlust erlitten (119) er macht ihnen Versprechungen und erweckt Wünsche in ihnen, und was Satan ihnen verspricht, ist Trug. (120) Diese haben Gahannam zur Herberge, und sie werden keinen Ausweg daraus finden. (121)

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Diejenigen aber, die glauben und gute Werke tun, wollen Wir in Gärten führen, durch welche Bäche fließen, darin werden sie auf ewig und immerdar verweilen (dies ist) eine wahrhaftige Verheißung Allahs; und wer ist glaubwürdiger in der Aussage als Allah? (122) Es ist weder nach euren Wünschen noch nach den Wünschen der Leute der Schrift. Wer Böses tut, dem wird es vergolten werden; und er wird für sich außer Allah weder Freund noch Helfer finden. (123) Diejenigen aber, die handeln, wie es recht ist sei es Mann oder Frau und dabei gläubig sind, werden ins Paradies eingehen und nicht im geringsten Unrecht erleiden. (124) Und wer hat eine schönere Religion als jener, der sich Allah ergibt und dabei Güte übt und dem Glauben Abrahams folgt, des Aufrechten? Und Allah nahm Sich Abraham zum Freund. (125) Allahs ist alles, was in den Himmeln und was auf Erden ist; und Allah umfaßt alle Dinge. (126) Und sie fragen dich um Belehrung über die Frauen. Sprich: "Allah hat euch über sie belehrt; und das, was euch in dem Buch verlesen wird, betrifft die Waisenmädchen, denen ihr nicht gebt, was für sie vorgeschrieben ist, und die ihr doch zu heiraten wünscht, und die Schwachen unter den Kindern und daß ihr euch nach Billigkeit für die Waisen einsetzt. Und was ihr an Gutem tut, Allah weiß darüber Bescheid." (127)

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Und wenn eine Frau von ihrem Ehemann rohe Behandlung oder Gleichgültigkeit befürchtet, so soll es keine Sünde für beide sein, wenn sie sich auf geziemende Art miteinander versöhnen; denn Versöhnung ist gut. Die Menschen sind auf Habsucht eingestellt. Tut ihr jedoch Gutes und seid gottesfürchtig, dann ist Allah eures Tuns kundig. (128) Und ihr könnt zwischen den Frauen keine Gerechtigkeit ausüben, so sehr ihr es auch wünschen mögt. Aber neigt euch nicht gänzlich (einer) zu, so daß ihr die andere gleichsam in der Schwebe lasset. Und wenn ihr es wiedergutmacht und gottesfürchtig seid, so ist Allah Allverzeihend, Barmherzig. (129) Und wenn sie sich trennen, so wird Allah beiden aus Seiner Fülle Genüge tun; denn Allah ist Huldreich und Allweise. (130) Und Allahs ist, was in den Himmeln und was auf Erden ist. Und Wir haben jenen, denen vor euch die Schrift gegeben wurde, und euch selbst auferlegt, Allah zu fürchten. Wenn ihr jedoch ungläubig werdet, dann ist Allahs, was in den Himmeln und was auf Erden ist; und Allah ist auf keinen angewiesen und des Lobes würdig. (131) Allahs ist, was in den Himmeln und auf Erden ist, und Allah genügt als Beschützer. (132) Wenn Er will, so wird Er euch fortschaffen, ihr Menschen, und andere bringen; und Allah ist dessen Mächtig. (133) Wer den Lohn dieser Welt begehrt so ist der Lohn dieser und jener Welt bei Allah; und Allah ist Allhörend, Allsehend. (134)

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O ihr, die ihr glaubt, seid auf der Hut bei der Wahrnehmung der Gerechtigkeit und seid Zeugen für Allah, auch dann, wenn es gegen euch selbst oder gegen Eltern und Verwandte geht. Ob der eine reich oder arm ist, so ist Allah beiden näher; darum folgt nicht der persönlichen Neigung, auf daß ihr gerecht handeln könnt. Und wenn ihr aber (die Wahrheit) verdreht oder euch von (der Wahrheit) abwendet, so ist Allah eures Tuns kundig. (135) O ihr, die ihr gläubig geworden seid, glaubt an Allah und Seinen Gesandten und an das Buch, das Er auf Seinen Gesandten herabgesandt hat, und an die Schrift, die Er zuvor herabsandte. Und wer nicht an Allah und Seine Engel und Seine Bücher und Seine Gesandten und an den Jüngsten Tag glaubt, der ist wahrlich weit irregegangen. (136) Wahrlich, diejenigen, die gläubig sind und hernach ungläubig werden, dann wieder glauben, dann abermals ungläubig werden und noch heftiger im Unglauben werden, denen wird Allah nimmermehr vergeben noch sie des Weges leiten. (137) Verkündige den Heuchlern die "frohe" Botschaft, daß ihnen schmerzliche Strafe zuteil werde (138) jenen, die sich Ungläubige als Beschützer vor den Gläubigen nehmen. Suchen sie etwa Macht und Ansehen bei ihnen? Wahrlich, Allah allein gehört alle Erhabenheit. (139) Und Er hat euch schon in dem Buch herabgesandt, daß wenn ihr hört, daß die Zeichen Allahs geleugnet und verspottet werden ihr nicht bei ihnen sitzt, bis sie zu einem anderen Gespräch übergehen; ihr wäret sonst wie sie. Wahrlich, Allah wird die Heuchler und die Ungläubigen allesamt in Gahannam versammeln (140)

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